FI-Prüfstellen

Jeder bei der SRO/SLV angeschlossene Finanzintermediär ist verpflichtet, für die Überprüfung der Einhaltung des GwG, die gestützt darauf erlassenen Anordnungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie für die Überprüfung der Einhaltung des Selbstregulierungsreglementes „SRR“ der SRO/SLV sowie deren sämtlichen Anordnungen, eine externe Prüfstelle („FI-Prüfstelle“) zu bezeichnen.

Die FI-Prüfstelle ist jeweils mindestens für eine Prüfungsperiode zu wählen und mit den im Reglement „Kontrollverfahren“ aufgeführten Aufgaben zu beauftragen.

Reglement Kontrollverfahren, gültig ab 01. Januar 2024


Prüfungskonzept SRO/SLV

Antrag auf Gewährung des mehrjährigen Revisionszyklus


Formulare für Anerkennung bzw. Akkreditierung

Gesuch um Anerkennung als FI-Prüfstelle bei einem der SRO/SLV angeschlossenen Finanzintermediär (inkl. Annahmeerklärung der FI-Prüfstelle) Gesuch um Beibehaltung der Akkreditierung als FI-Prüfstelle und leitender Prüfer Antrag auf Akkreditierung als FI-Prüfstelle Erklärung FI-Prüfstelle ohne HR-Eintrag Antrag auf Akkreditierung als leitender Prüfer Erklärung „Gewähr für einwandfreie Aufgabenerfüllung“ der FI-Prüfstelle Erklärung „Gewähr für einwandfreie Aufgabenerfüllung“ des leitenden Prüfers (ordentliches Verfahren) Erklärung „Gewähr für einwandfreie Aufgabenerfüllung" des leitenden Prüfers (vereinfachtes Verfahren)