Vorstand |
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Der Vorstand besteht aus fünf bis neun natürlichen Personen. Jedes Mitgliedunternehmen darf höchstens ein Vorstandsmitglied stellen, welches in ihrem Unternehmen aktiv im Leasinggeschäft tätig ist. Der Präsident, der Vizepräsident und die Vorstandsmitglieder werden von der Vereinsversammlung für eine Amtsdauer von jeweils einem Jahr in offener oder geheimer Abstimmung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Der Vorstand vertritt den Verband nach aussen. In seine Kompetenz fallen alle Geschäfte, die nicht durch das Gesetz oder die Statuten der Vereinsversammlung vorbehalten sind. |
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