Leasingvertrag |
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Der Leasingvertrag ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtslehre und die Gerichte taten sich anfangs etwas schwer mit diesem Vertrag. In der zweiten Hälfte der 70-er Jahre setzte sich jedoch bei den kantonalen Gerichten, die sich damit zu befassen hatten, eine einheitliche Rechtsauffassung durch, die der herrschenden Lehre entspricht.
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Der SLV engagiert sich aktiv für die Rechtssicherheit im Leasingbereich. |
