Portrait - Geschichte |
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Das Leasinggeschäft hat in der Schweiz ständig an Bedeutung gewonnen und ist heute zu einem festen Bestandteil der Unternehmens- und Konsumfinanzierung geworden. Im Dezember 1997 fusionierten der 1971 gegründete Verband Schweizerischer Leasinggesellschaften (VSLG) und der 1987 gegründete Verband Schweizerischer Auto-Leasinggesellschaften (VSALG) zum Schweizerischen Leasingverband (SLV). Der SLV vertritt die meisten im Leasing von Investitions- und Konsumgütern sowie, Immobilien tätigen Unternehmen als wichtigste Interessengemeinschaft der Leasingbranche in der Schweiz. Die wesentlichen Aufgaben seiner Tätigkeit sind gemäss den Statuten:
Der SLV stellt allen Interessierten Informationen über das Leasinggeschäft zur Verfügung. Das Ziel ist es, das Leasing im Bewusstsein der breiten Oeffentlichkeit als selbstverständliche Alternative zu Kauf oder Miete klarer darzustellen. Leasing ist nicht als Beschaffungsmöglichkeit für notleidende Unternehmen oder zahlungsunfähige Private gedacht, im Gegenteil: Die Leasinggesellschaften legen grossen Wert auf eine professionelle Prüfung der Bonität ihrer Leasingnehmer. Der Verband setzt sich ein, die Bedeutung und das Potenzial des Leasings für die Schweizer Wirtschaft aufzuzeigen und den positiven Ruf des Produktes Leasing bei Unternehmen und Privaten zu verankern. Der SLV zählt heute praktisch alle bedeutenden Leasinggesellschaften in der Schweiz zu seinen Mitgliedern. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Regeln, die in den Richtlinien des Verbandes festgelegt sind. Damit wird die Transparenz rund um das Leasinggeschäft gewährleistet. In den vergangenen Jahren wurde die Leasingbranche vor gewichtige Herausforderungen gestellt. So wurde per 1. Januar 1995 in der Schweiz die Mehrwertsteuer (MWST) eingeführt. Im Uebergang von der Warenumsatzsteuer (WUST) zur Mehrwertsteuer wurde eine steuerliche Doppelbelastung von Leasinggegenständen in Kauf genommen. Am 1. April 1998 trat sodann das Geldwäschereigesetz (GwG) in Kraft (siehe "Rechtsfragen"). Finanzierungsleasing wurde dort als Finanzintermediation bezeichnet, weshalb Leasinggesellschaften in der Regel den dem Gesetz entsprechenden Pflichten unterstellt sind. Am 1. Januar 2003 trat das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG) in Kraft, welches auch Bestimmungen zum Konsumentenleasing enthält. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Rechtsfragen". Alleine auf gesetzgeberischen Gebieten waren demnach verschiedene Herausforderungen zu bestehen. Der SLV hat sich deshalb auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft, nämlich der economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) sowie international mit Leaseurope in Brüssel, entschlossen und deren Mitgliedschaft angestrebt. Eine verstärkte Zusammenarbeit erfolgte sodann mit der Auto Schweiz, der Vereinigung Schweizerische Automobilimporteure (VSAI), dem Autogewerbeverband der Schweiz (AGVS), dem Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) und dem Verein zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK). Der SLV wird sich auch künftig für das Leasing als selbstverständlichen Teil der Wirtschaft einsetzen.
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