Kommission SRO/SLV |
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Die SRO-Kommission wird von der Vereinsversammlung gewählt. Sie ist das oberste Leitungsorgan der SRO/SLV. Sie fällt sämtliche grundlegenden Entscheidungen und wählt die übrigen Sonderorgane. Sie erlässt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) das Selbstregulierungsreglement sowie die übrigen GwG-relevanten Reglemente und Weisungen für die SRO/SLV. Sie entscheidet über den Anschluss, Ausschluss und Austritt von Finanzintermediären sowie auf Antrag der Untersuchungsbeauftragten über Sanktionen gegenüber angeschlossenen Finanzintermediären. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in einem separaten Reglement geregelt, welches ebenfalls von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu genehmigen ist. |
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Mitgliederliste SRO-Kommission |
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Mitgliederliste SRO-Kommission |
